AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen für Beherbergungsverträge sowie grundsätzlich mit Vertragsabschluss - zwischen dem Vermieter und dem Anmelder/Mieter - für die in der Buchungsbestätigung jeweils genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB stehen im Internet unter www.schloss-beuchow.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Post/Mail/Fax versendet.

1.2 Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite: http://www.schloss-beuchow.de

1.3 Sowohl die Erstellung eines individuellen Angebots als auch die Annahme einer Buchung durch den Vermieter und ein Vertragsschluss stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass Anmelder sowie Mieter diese AGB durch Nichtwidersprechen genehmigen. Vertragsschluss

2. Vertragsschluss

2.1 Mit der Buchung einer Ferienwohnung, die per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, bietet der Anmelder dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages aufgrund der in einem Angebot genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter gegenüber dem Anmelder zustande, welcher keiner besonderen Form bedarf. Der Anmelder erhält unverzüglich nach Vertragsschluss vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung.

2.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder grundsätzlich im eigenen Namen auch hinsichtlich der in der Buchung genannten Teilnehmerzahl soweit nicht anders vereinbart.

3. Zahlung des Vertragspreises/ Zahlungsfristen

3.1 Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Zusatzkosten ist bei der Anreise zu entrichten.

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

4.1 Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.

4.2 Dem/den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.

4.3 Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise

5.1 Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zurückzugeben, nebst persönlicher Übergabe der Schlüssel.

5.2 Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6. Personen

6.1 Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

7.1 Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen und offenes Feuer (z. B. Kerze) generell nicht gestattet.

8. Instandhaltung der Ferienwohnung

8.1 Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu Pflichten des Vermieters.

8.2 Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

9. Rücktritt

9.1 Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

  1. Stornierung der Buchung bis 15 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  2. Stornierung der Buchung ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

9.2 Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall die vereinbarte Vergütung.

9.3 Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

10. Nutzungsregeln

10.1 Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen sowie das dazugehörige Grundstück sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2 Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über LAN/WLAN ist zusätzlich die im Anhang befindliche "LAN/WLAN Nutzungsvereinbarung" zu berücksichtigen.

11. Ansprüche und Verjährung

11.1 Ansprüche auf Gewährleistung wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen haben Mieter innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende geltend zu machen.

11.2 Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

12. Gerichtsstand

12.1 Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht in Siegburg zuständig.

12.2 Diese AGB und Hinweise gelten für das Unternehmen:

Corvus Group GmbH
Königstraße 36
53773 Hennef
Telefon: +49 2242 917900
Telefax: +49 2242 9179029
E-Mail: info@corvus-group.de

Geschäftsführer: Steven Raabe
Amtsgericht: Siegburg, HRB 10000
Umsatzsteuer-ID: DE 258 515 737

sowie die nichtselbständige Niederlassung:

Schloss Beuchow
Beuchower Hauptstraße 18
03222 Lübbenau (Spreewald) OT Groß Beuchow
Telefon: +49 3542 8886136
Telefax: +49 3542 8886137
E-Mail: info@schloss-beuchow.de